Häufige Fragen

Den Stromanbieter zu wechseln, dauert nur wenige Minuten und ist ganz einfach. Einen geeigneten Tarif finden Sie mit unseren Sparrechnern. Sie haben noch Fragen rund um den Wechsel? Hier finden Sie die passenden Antworten.

Mindestens alle 12 Monate. Die Mindestvertragslaufzeit vieler Stromverträge beträgt ein Jahr, danach kann problemlos gewechselt werden. Am deutschen Energiemmarkt gibt es mittlerweile mehr als 1.000 Energieanbieter und über 15.000 Tarife. Viele Energieversorger locken Neukunden nicht nur mit günstigen Preisen, sondern auch mit einem attraktiven Wechselbonus.

Der Tarifvergleich und der anschließende Anbieterwechsel über die Energietarif Beratung sind grundsätzlich kostenlos. Auch Energieversorger dürfen per Gesetz keine Wechselgebühren erheben.

Von der Antragsstellung bis zur endgültigen Umstellung vergehen in der Regel vier bis zwölf Wochen. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Umzug in eine neue Wohnung kann der Wechsel auch schneller gehen, bzw. sogar bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugsdatum erfolgen. Während der Umstellung läuft der Strom durchgehend weiter.

NEIN niemand muss Angst haben, dass ihm während des Wechselprozesses der Strom oder das Gas abgestellt wird. Die sogenannte Grundversorgungsverordnung verpflichtet den örtlichen Grundversorger dazu, Haushalte im entsprechenden Gebiet mit Energie zu beliefern. Wenn der neue Vertrag nicht direkt an den alten anschließt, springt der Grundversorger ein. Eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Strom und Gas ist also bei jedem Anbieterwechsel garantiert.

Bei einem Energieanbieterwechsel kündigt in der Regel der neue Versorger für Sie. Nur in zwei Ausnahmefällen sollten Sie selbst kündigen: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen oder wenn Ihr Laufzeitvertrag sehr kurzfristig ausläuft. Denn viele Verträge verlängern sich automatisch (z.B. um weitere 12 Monate), wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Um eine weitere Bindung an den aktuellen Anbieter zu vermeiden, sollten Sie in diesem Fall die Kündigung selbst vornehmen.

Den Vermieter hat das nicht zu interessieren. Mieter einer Wohnung können sich den Stromlieferanten aussuchen, ohne vorher den Vermieter fragen zu müssen.

Beide Bonusarten wollen Neukunden für den Wechsel belohnen. Während der Neukundenbonus in der Regel nach dem ersten Belieferungsjahr mit der Jahresrechnung verrechnet oder ausbezahlt wird, wir der Sofortbonus nach Lieferbeginn (i.d.R. nach vier bis zwölf Wochen) an den Neukunden überwiesen.

Durch Eingabe der Bankverbindung können Sie bequem am Lastschriftverfahren teilnehmen. Ihr neuer Energieanbieter bucht so jeden Monat pünktlich den vertraglich vereinbarten Abschlag von Ihrem Konto ab. Monatliche Überweisungen und Daueraufträge sind damit überflüssig. Zudem können eventuelle Bonusauszahlungen auf das angegebene Konto überwiesen werden. Einige wenige Versorger bieten auch an, dass Verbraucher ihren Monatsabschlag selbst überweisen können.

Um herauszufinden welche Tarife an Ihrem Wohnort erhältlich sind, müssen Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch angeben. Anschließend werden alle verfügbaren Angebote aufgelistet. Wenn Sie Ihre Suche verfeinern möchten und sich zum Beispiel für Pakettarife oder Preisgarantien interessieren, können Sie die Suchfilter entsprechend anpassen.

Bei einem Pakettarif kaufen Sie eine gewisse Menge Energie (ein Paket) an Kilowattstunden zu einem festen Preis. Auch wenn Sie über das Jahr hinweg weniger Kilowattstunden verbrauchen, müssen Sie den Preis für das ganze Paket bezahlen. Wenn Sie hingegen mehr verbrauchen, wird nach einem Mehrverbrauchs- Arbeitspreis abgerechnet, der üblicherweise höher ist als der normal angebotene Arbeitspreis.

Es gibt verschiedene Preisgarantien. Die meisten Anbieter bieten eine Preisfixierung für einen gewissen Zeitraum an. Diese umfasst in der Regel alle Preisbestandteile mit Ausnahme aller Steuern und staatlichen Abgaben (z.B. EEG-Umlage). Mit einer langen Preisgarantie, die idealerweise für die gesamte Vertragslaufzeit gilt, bleiben Sie möglichst lange vor Preisschwankungen geschützt. Weniger häufig sind die Netto- oder Bruttopreisgarantie. Eine Nettopreisgarantie beinhaltet alle Preisbestandteile ausschließlich der Mehrwertsteuer sowie der Gas- oder Stromsteuer. Eine Bruttopreisgarantie hingegen umfasst alle Preisbestandteile inklusive eventueller Steuererhöhungen oder Abgaben.